Der ASV Nanzdietschweiler verfügt über eine Pachtstrecke am Glan und 2 vereinseigene Weiher.

 

 
 
 
 
 
 
 
 
Die Länge unserer Pachtstrecke am Oberlauf des Glans beträgt ca.8 km. Sie beginnt ca. 300 m oberhalb des Glan-Blieswegtunnel (nördlicher Eingang) bei Elschbach. Sie endet ca. 500 m unterhalb der Mohrbacheinmündung bei Niedermohr. Alle Gewässertypen wie schnell fließendes flaches Wasser genau wie tiefes langsam fließendes Rückwasser usw. sind hier zu finden. Am Anfang bis zum Ortseingang Nanzdietschweiler durchfließt der Glan das Naturschutzgebiet „Heimerbrühl“. Hier ist der Glan naturbelassen und nicht von Menschenhand begradigt oder verändert. Umgestürzte Schwarzerlen und Weiden, vom Ufer aus überhängende Büsche, Hochwasser usw. prägen und beeinflussen ständig das Aussehen des Gewässers. Seerosenfelder wechseln sich mit verschiedenen Wasserpflanzen ab. Das Mäandern ist an vielen Stellen augenscheinlich.
Angelordnung am Glan Der Fischfang darf mit 2 Handangeln ausgeübt werden, davon ist eine 1 Raubfischrute erlaubt. Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden. Besondere Bedingungen: Fanglimit pro Tag: 1 Hecht oder 1 Zander oder 1 Karpfen, max. 3 Kilo Weissfische Barben und Nasen sind ganzjährig geschützt Befahren der Grundstücke ist verboten .
 
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Für die Pachtstrecke ist eine begrenzte Anzahl von Tageskarten verfügbar, die in der Vereinsgaststätte erworben werden können. Das Kontingent für 2023 ist bereits erschöpft.

Vereinsweiher

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auf dem Vereinsgelände in Nanzdietschweiler, unmittelbar beim Vereinsheim, befinden sich 2 Weiher , ca. 2000 qm und ca. 500 qm groß, die nur von Vereinsmitgliedern befischt werden.
 
 
 
 
 
 
 

Weiherordnung

 

  1. Gefangene Fische, die dem Verzehr zugeführt werden, sind zu betäuben, zu töten und dann erst vom Haken zu lösen.
  2. Für folgende Fische ist jeweils ein Bon einzulösen: Zander, Karpfen, Schleie, Forelle.
  3. Es dürfen keinerlei Köderfische von außerhalb verwendet werden, Gefahr der Übertragung von Seuchen und Krankheiten.
  4. Es dürfen keine lebenden Fische, gleich welcher Art von der Weiheranlage mitgenommen werden.
  5. Es ist verboten mit Schwimmbrot zu angeln, ebenso verboten ist das Anfüttern, das Angeln mit Blinker, Wobbler, Gummifischen sowie Spinner.
  6. Der Angelplatz ist sauber zu halten.
  7. Das Angeln am kleinen Weiher ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes erlaubt, ebenso das Angeln im Schongebiet des großen Weihers (beachte die Abspannung).
  8. Angelzeit ist täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  9. Fangbons (2.00 € pro Fisch) sind vor dem Angeln zu lösen.
  10. Fangerlaubnis und Aneignungserlaubnis für 2 x 5 Forellen pro Woche, sowie jeweils 1 Zander, 1 Karpfen und 1 Schleie pro Monat.
  11. Schonzeit für Zander vom 1. Februar bis 30.Mai jeden Jahres.
  12. Karpfen über 5 kg Gewicht sind ganzjährig geschont (Laichkarpfen).
  13. Gefangene und entnommene Zander und Karpfen sind zu melden.
  14. Das Aneignungsrecht von Fischen ist nicht übertragbar, der Verkauf von Fischen ist nicht erlaubt.
  15. Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
  16. Störe sind bis auf weiteres geschont.
  17. Das Anlanden der Fische ist nur mit Kescher erlaubt.
  18. Angelgeräte müssen immer beaufsichtigt werden.Angeln im Schongebiet des großen Weihers (beachte die Abspannung).
  19. Änderungen dieser Weiherordnung werden im Schaukasten bekannt gemacht.