Der ASV Nanzdietschweiler verfügt über eine Pachtstrecke am Glan und 2 vereinseigene Weiher.
Die Länge unserer Pachtstrecke am Oberlauf des Glans beträgt ca.8 km. Sie beginnt ca. 300 m oberhalb des Glan-Blieswegtunnel (nördlicher Eingang) bei Elschbach. Sie endet ca. 500 m unterhalb der Mohrbacheinmündung bei Niedermohr. Alle Gewässertypen wie schnell fließendes flaches Wasser genau wie tiefes langsam fließendes Rückwasser usw. sind hier zu finden. Am Anfang bis zum Ortseingang Nanzdietschweiler durchfließt der Glan das Naturschutzgebiet „Heimerbrühl“. Hier ist der Glan naturbelassen und nicht von Menschenhand begradigt oder verändert. Umgestürzte Schwarzerlen und Weiden, vom Ufer aus überhängende Büsche, Hochwasser usw. prägen und beeinflussen ständig das Aussehen des Gewässers. Seerosenfelder wechseln sich mit verschiedenen Wasserpflanzen ab. Das Mäandern ist an vielen Stellen augenscheinlich.
Angelordnung am Glan Der Fischfang darf mit 2 Handangeln ausgeübt werden, davon ist eine 1 Raubfischrute erlaubt. Die Fanggeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden. Besondere Bedingungen: Fanglimit pro Tag: 1 Hecht oder 1 Zander oder 1 Karpfen, max. 3 Kilo Weissfische Barben und Nasen sind ganzjährig geschützt Befahren der Grundstücke ist verboten .
Für die Pachtstrecke ist eine begrenzte Anzahl von Tageskarten verfügbar, die in der Vereinsgaststätte erworben werden können.
Vereinsweiher
Auf dem Vereinsgelände in Nanzdietschweiler, unmittelbar beim Vereinsheim, befinden sich 2 Weiher , ca. 2000 qm und ca. 500 qm groß, die nur von Vereinsmitgliedern befischt werden.
Weiherordnung
-
Angelzeit ist täglich von 7:00 – 23:00 Uhr. Abweichende Angelzeiten werden gesondert bekannt gegeben.
-
Fang Bons (2,50€ pro Fisch) müssen vor dem Angeln gelöst werden.
-
Fangerlaubnis und Aneignungserlaubnis für 5 Forellen pro Tag, maximal 10 Forellen pro Woche, so wie jeweils 1 Zander, 1 Karpfen und 1 Schleie pro Monat. Fanglimit für Weißfische 2 kg pro Woche.
-
Schonzeit für Zander vom 15. März bis 31. Mai jeden Jahres.
-
Karpfen über 5Kg Gewicht sind ganzjährig geschont (Laichkarpfen).
-
Gefangene entnommene Zander und Karpfen sind zu melden. Das Aneignungsrecht von Fischen ist nicht übertragbar, der Verkauf von Fischen ist nicht erlaubt.
-
Es darf nur mit einer Hand Angel gefischt werden.
-
Störe sind bis auf weiteres geschont.
-
Das anlanden der Fische ist nur mit Kescher erlaubt. Das Hältern ist nicht erlaubt.
-
Angelgeräte müssen immer beaufsichtigt werden.
-
Gefangene Fische, welche dem Verzehr zugeführt werden sind zu Betäuben, dann zu töten und erst dann vom Haken zu lösen.
-
Für folgende Fische sind Bon einzulösen: Forellen, Zander, Karpfen, Schleie.
-
Es dürfen keinerlei Köderfische von außerhalb verwendet werden, Gefahr der Übertragung von Seuchen und Krankheiten.
-
Es dürfen keine lebenden Fische, gleich welcher Art von der Weiheranlage mitgenommen werden.
-
Es ist verboten mit Schwimmbrot zu angeln, ebenso verboten ist das Anfüttern. Das Angeln mit Zwillings-, Drillingshaken so wie das benutzen von Paternostersystemen und mehrere Einzelhaken ist verboten. Kunstköder mit Einzelhaken sind gestattet. Wie z.B. Spoon, Gummiwürmer, Wobbler, Blinker, Spinner, Gummifisch, Fliege, Naturköder so wie das Angeln mit Teig ist erlaubt.
-
Das Angeln am kleinen Weiher ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Das Angeln im Schongebiet des großen Weihers (siehe Absperrung) ist verboten.
-
Der Angelplatz ist sauber zu halten.
-
Änderungen dieser Weiherordnung werden im Schaukasten bekannt gegeben.







