Weiherordnung
Angelzeit ist täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.Fangbons (2.00 € pro Fisch) sind vor dem Angeln zu lösen.Fangerlaubnis und Aneignungserlaubnis für 2 x 5 Forellen pro Woche, sowie jeweils 1 Zander, 1 Karpfen und 1 Schleie pro Monat.Schonzeit für Zander vom 1. Februar bis 30.Mai jeden Jahres.Karpfen über 5 kg Gewicht sind ganzjährig geschont (Laichkarpfen).Gefangene und entnommene Zander und Karpfen sind zu melden. Das Aneignungsrecht von Fischen ist nicht übertragbar, der Verkauf von Fischen ist nicht erlaubt.Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden.Störe sind bis auf weiteres geschont.Das Anlanden der Fische ist nur mit Kescher erlaubt.Angelgeräte müssen immer beaufsichtigt werden.Gefangene Fische, die dem Verzehr zugeführt werden, sind zu betäuben, zu töten und dann erst vom Haken zu lösen.Für folgende Fische ist jeweils ein Bon einzulösen: Zander, Karpfen, Schleie, Forelle.Es dürfen keinerlei Köderfische von außerhalb verwendet werden, Gefahr der Übertragung von Seuchen und Krankheiten.Es dürfen keine lebenden Fische, gleich welcher Art von der Weiheranlage mitgenommen werden.Es ist verboten mit Schwimmbrot zu angeln, ebenso verboten ist das Anfüttern, das Angeln mit Blinker, Wobbler, Gummifischen sowie Spinner.Der Angelplatz ist sauber zu halten.Das Angeln am kleinen Weiher ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes erlaubt, ebenso das Angeln im Schongebiet des großen Weihers (beachte die Abspannung).Änderungen dieser Weiherordnung werden im Schaukasten bekannt gemacht.
Die Vorstandschaft
Gültig ab: 12. August 2022