Fischbesatz im Weiher und am Glan
Im Jahr 2022 wurde der Vereinsweiher bei 6 Besatzmaßnahmen mit insgesamt 300 kg Forellen besetzt. Im Glan erfolgte ein Besatz mit Hechten, Rotaugen/Rotfedern sowie Barben und Karpfen. Für das Jahr 2023 ist ein umfangreicher Besatz vorgesehen. So wurden bereits 100 kg Rotaugen /-federn in den Glan und 50 kg der gleichen Art in den Weiher gesetzt. Weitere Fische wurden bereits bestellt und sollen Ende Juni und September ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um 100 kg Rotaugen, 50 kg Rotfedern, 50 kg Hechte, 100 Stück Aale, 100 Stück Zander. Das Vorhaben den Glan mit Besatzkarpfen aus dem kleinen Vereinsweiher zu besetzen, hat sich zerschlagen, da beim Abfischen mit einem extra angeschafften Netz festgestellt werden musste, dass nur wenige Kleinfische und einzelne Karpfen vorhanden waren. Es ist zu befürchten, dass der Bestand der Besatzkarpfen in den letzen 2 Jahren sukzessive Opfer der immer wieder zu beobachtenden Kormorane geworden sind.
Der Besatz mit Forellen am Weiher ist für dieses Jahr mit 5 mal geplant.
Der Besatz für das Anfischen an Karfreitag ist für 23.03.23 geplant . Hierzu wurden 50 kg Forellen und 25 kg Saiblinge bestellt.
Der Weiher ist deshalb vom 23.03.23 bis Karfreitag gesperrt.
Aktualisiert 23.03.23 / PH
Termine 2023
Anfischen, Karfreitag , 7. April 2023
Fischerfest 11. Juni 2023
Fischerfestfischen 18. Juni 2023
Abfischen, Allerheiligen, 1. November 2023
Treffpunkt jeweils um 07.00 Uhr. Fischen ab 08.00 Uhr.
Arbeitseinsätze
1.April 2023
6. Mai 2023
10. Juni 2023
28. Oktober 2023
Treffpunkt zu den Arbeitseinsätzen ist jeweils um 09.00 Uhr an der Fischerhütte.
Evtl. weitere Arbeitseinsätze werden in der WhatsApp-Gruppe bekanntgegeben.
Installierung einer Tausch- und Verkaufsbörse
Die Vorstandschaft des ASV möchte seinen Mitgliedern eine Plattformt bieten,
um Interessenten, die Angelgerätschaften verkaufen, tauschen oder verschenken
wollen und Mitglieder, die auf der Suche nach Angelausrüstung sind, zusammen
zu bringen. Dazu soll einer der beiden Schaukästen am Fischerheim genutzt werden.
Angebote bzw. Nachfragen können dort ausgehängt werden. (PH 25.01.23)
Weiherordnung (NEU)
1. Angelzeit ist täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
2. Fangbons (2.00 € pro Fisch) sind vor dem Angeln zu lösen.
3. Fangerlaubnis und Aneignungserlaubnis für 2 x 5 Forellen pro Woche, sowie jeweils 1 Zander, 1 Karpfen und 1 Schleie pro Monat.
4. Schonzeit für Zander vom 1. Februar bis 30.Mai jeden Jahres.
5. Karpfen über 5 kg Gewicht sind ganzjährig geschont (Laichkarpfen).
6. Gefangene und entnommene Zander und Karpfen sind zu melden.
Das Aneignungsrecht von Fischen ist nicht übertragbar, der Verkauf von Fischen ist nicht erlaubt.
7. Es darf nur mit einer Handangel gefischt werden.
8. Störe sind bis auf weiteres geschont.
9. Das Anlanden der Fische ist nur mit Kescher erlaubt.
10. Angelgeräte müssen immer beaufsichtigt werden.
11. Gefangene Fische, die dem Verzehr zugeführt werden, sind zu betäuben, zu töten und dann erst vom Haken zu lösen.
12. Für folgende Fische ist jeweils ein Bon einzulösen: Zander, Karpfen, Schleie, Forelle.
13. Es dürfen keinerlei Köderfische von außerhalb verwendet werden, Gefahr der Übertragung von Seuchen und Krankheiten.
14. Es dürfen keine lebenden Fische, gleich welcher Art von der Weiheranlage mitgenommen werden.
15. Es ist verboten mit Schwimmbrot zu angeln, ebenso verboten ist das Anfüttern, das Angeln mit Blinker, Wobbler, Gummifischen sowie Spinner.
16. Der Angelplatz ist sauber zu halten.
17. Das Angeln am kleinen Weiher ist nur nach vorheriger Genehmigung des Vorstandes erlaubt, ebenso das Angeln im Schongebiet des großen Weihers (beachte die Abspannung).
18. Änderungen dieser Weiherordnung werden im Schaukasten bekannt gemacht.
Vorstandschaft
Gültig ab: 12. August 2022